VORSORGE

Vorsorge am Auge

Das Auge gilt als das wichtigste Sinnesorgan und stellt das Tor zu unserer schönen Welt dar. Ca. 85% unserer gesamten Sinneseindrücke werden über die Augen aufgenommen. Pro Sekunde nehmen sie zehn Millionen Informationen auf und geben diese an das Gehirn weiter. Und doch vollbringen die Augen diese Leistung beinahe unbemerkt. Erst wenn die Augen nicht mehr so funktionieren, wie gewohnt, wird die Bedeutung guten Sehens schlagartig klar.

!!! Dabei lassen sich gerade einige der häufigsten Augenerkrankungen durch regelmäßige Vorsorge erkennen, bevor der Patient selbst etwas davon bemerkt, da sie am Anfang schleichend und schmerzlos auftreten. In vielen Fällen ermöglicht Vorsorge einen so frühzeitigen Behandlungsbeginn, dass erst gar kein Schaden entsteht oder ein Voranschreiten zumindest erfolgreich verlangsamt werden kann. Ist bereits ein größerer Schaden entstanden, ist dieser oft nicht mehr behebbar und die Therapie meist auch wesentlich schwieriger und aufwendiger.

Durch die innovative Neuentwicklung hochmoderner Geräte ist die Vorsorgemöglichkeit heute gerade in der Augenheilkunde nochmals extrem verbessert worden und sollte jeder über 40Jährige regelmäßig wahrnehmen, bei erblicher Belastung oder Risikofaktoren auch früher. Auch Kinder sollten unbedingt bis zum 2.-4- Lebensjahr eine augenärztliche Untersuchung bekommen haben.

 

Welche Vorsorge sollte wann durchgeführt werden?

  • Glaukom: Früherkennung des grünen Stars (Glaukom), ab dem 40. Lebensjahr
  • Makuladegeneration: Früherkennung der altersbedingten Makuladegeneration (AMD), ab dem 50. Lebensjahr
  • Hornhaut: Früherkennung des Keratokonus (Hornhautvorwölbung), jedes Alter
  • Netzhaut: Früherkennung von äußeren Netzhautveränderungen, wie Netzhautlöchern und Netzhautverdünnungen, Vorsorge vor Netzhautablösung (Ablatio retinae), besonders wichtig auch für die Kurzsichtigen, jedes Alter
  • Kinder: Früherkennung vor Schwachsichtigkeit (Amblyopie), am Besten bis zum 2.-4. Lebensjahr
  • Verkehrsteilnehmer: Vorsorge für Verkehrsteilnehmer („Autofahrer-Check“), ab dem 50. Lebensjahr